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Fair Heizen - Hier gibts sachliche Informationen

Die Debatte um den Umstieg auf klimaneutrales Heizen wird derzeit hitzig geführt. Hier die wichtigsten Punkte auf einen Blick. Klar ist für uns: Eine warme Wohnung darf niemals Luxus sein. Den Umstieg gestalten wir daher sozial gerecht. Hierfür sind Übergangsfristen, Härtefallregelungen und Förderprogramme geplant.

Damit wir auch gut durch die folgenden Winter kommen, gehen wir die nächsten, nötigen Schritte. Eine zentrale Frage dabei: Wie heizen wir in Zukunft unsere Häuser und Wohnungen? Die Antwort darauf geben wir mit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes.

Bereits im März 2022 hat die Ampel-Regierung in Anbetracht der steigenden Gaspreise gemeinsam beschlossen, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Diesen Beschluss haben das Bundesbauministerium und das Bundeswirtschaftsministerium nun in gemeinsamer Federführung umgesetzt – und den Entwurf eines neuen Gebäudeenergiegesetzes erarbeitet. Am 19. April hat das Kabinett den Gesetzentwurf verabschiedet. Damit schaffen wir nicht nur einen konkreten Plan für die Umsetzung der Wärmewende, sondern vor allem Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, Industrie und das Handwerk.

  • Ab dem 1.1.2024 soll nach dem Gesetzentwurf für jede neu installierte Heizung (in Neubauten und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäuden) eine Mindestanforderung von 65% erneuerbarer Energie gelten. Die Maßgaben zum erneuerbaren Heizen sollen dabei nur für neu installierte Heizungen gelten – und es gibt Ausnahmen für Härtefälle.
  • Bestehende Heizungen können also weiterhin genutzt werden, sofern sie ordnungsgemäß funktionieren, und Reparaturen sind natürlich weiterhin möglich.
  • Wenn eine Heizung nicht mehr repariert werden kann, greifen Übergangsfristen. So soll etwa eine fossile Heizung vorübergehend eingebaut werden können, wenn innerhalb von drei Jahren nach Ausfall der alten Heizung auf eine Heizung umgestellt wird, die die Erneuerbaren-Vorgabe erfüllt. Wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar, aber noch nicht möglich ist, soll es einen zeitlichen Spielraum von bis zu zehn Jahren geben.
  • Für Mehrfamilienhäuser mit Gasetagenheizungen und Einzelöfen sind Übergangsfristen von bis zu dreizehn Jahren vorgesehen. Wenn die erste Gasetagenheizung im Gebäude ausfällt, sollen die Eigentümer drei Jahre Zeit haben, um zu entscheiden, wie das gesamte Gebäude auf erneuerbare Heizungen umgestellt wird. Wenn sie sich für eine Zentralisierung der Heizung entscheiden, haben sie weitere zehn Jahre Zeit zur Umsetzung.
  • Der Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz enthält auch eine allgemeine Härtefallregelung. Wenn die Pflicht zum Einbau einer Heizung mit mindestens 65% erneuerbarer Energie für den Gebäudeeigentümer eine besondere Härte darstellt, soll diese nicht erfüllt werden müssen – zum Beispiel, wenn es aus besonderen Gründen wirtschaftlich unzumutbar ist, die Pflicht im konkreten Fall zu erfüllen. Diese Regelung knüpft an bestehende Härtefallregelungen an, die es auch im heutigen Recht gibt.
  • Die vorgesehene Regelung ist bei alledem technologieoffen, erlaubt etwa auch den Einsatz von Gasheizungen, sofern sie mit 65% grünen Gasen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden. Es wird also zahlreiche Möglichkeiten geben, die Vorgabe für das Heizen mit erneuerbaren Energien zu erfüllen.

Sicher gibt es aber noch jede Menge Fragen zu einzelnen Punkten.

Und die beantworten wir hier.



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Mittwoch 13. November

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