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Unterlassener Klimaschutz von heute bedeutet die Einschränkung der Freiheit der Generation von morgen.

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass das Klimaschutzgesetz von CDU/CSU und SPD aus 2019 zu kurz greift. Die bisher beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen reichten nicht aus für eine Emissionsminderung, die den Gefahren der Klimakrise hinreichend begegne. Damit würden die Freiheitsrechte der jüngeren Generation verletzt. Das Urteil zeigt: Wir brauchen jetzt ein Klimaschutzsofortprogramm.

Dies ist ein historisches Urteil. Wir und unsere Kinder haben ein Grundrecht auf Zukunft. Das ist eine Ansage, die Folgen haben muss. Die Zeit der Ausreden ist vorbei.

Zu Recht stellt das Gericht fest, dass die grundrechtlichen Schutzpflichten und das verfassungsrechtliche Gebot, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, mehr erfordern als vage gesetzliche Ankündigungen künftiger Ziele. Wir müssen jetzt konsequent und konkret handeln, um mehr Co2 einzusparen. Sonst haben kommende Generationen keinen ausreichenden Spielraum mehr.

Das heißt, es braucht ein Klimaschutzsofortprogramm: bis Mitte dieses Jahrzehnts jährlich doppelt so viel an Erneuerbaren ausbauen wie jetzt, schneller aus der Kohle aussteigen, ab 2030 nur noch emissionsfreie Autos zulassen und einen CO2-Preis, durch den Investitionen in klimaneutrale Produktionsweisen belohnt werden, Klimaschädigung wird dagegen teurer.

Das wollen wir in einer neuen Bundesregierung umsetzen. Wir werden unser Land auf die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens ausrichten und das Klimaschutzgesetz entsprechend ändern. Dazu zählt auch die Festlegung konkreter Reduktionsziele für den gesamten Zeitraum bis zur Erreichung von Klimaneutralität über alle Sektoren. Wir haben als politisch Verantwortliche die Aufgabe, nicht nur in kurzfristigen Zyklen zu denken, sondern Grundrechte langfristig zu garantieren. So wollen wir handeln.



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