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Einen kühlen Kopf bewahren

Bereits seit etwa 3 Jahren verhandeln die Stadt Bad Driburg und der Gräfliche Park über einen neuen Dienstleistungsvertrag, der die Höhe der Entschädigung und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten regelt, die mit dem Betrieb des Kurparks in Verbindung stehen. Nach der Kündigung des alten Dienstleistungsvertrages im Herbst 2018  durch Graf Marcus von Oeynhausen-Sierstorpff wurde ein Interimsvertrag geschlossen, der bis zur endgültigen Klärung der zukünftigen Vertragsinhalte die Aufrechterhaltung des Kurparkbetriebes ermöglichen sollte. Insbesondere die Höhe einer angemessenen Entschädigungssumme wurde von beiden Parteien unter den Vorbehalt einer Preisprüfung durch die Bezirksregierung gestellt. Das Ergebnis ist bekannt, die von der Bezirksregierung ermittelte Summe beträgt 1,55 Mio. Euro.

 

Da der Gräfliche Park dieses Ergebnis nicht anerkennen will und wollte, wurde der Interimsvertrag Anfang November 2020 mit einer Vorlaufzeit von 5 Monaten zum 31.3.2021 auf Beschluss des Rates durch die Stadt gekündigt. Zeit genug sollte sein, einen dauerhaften und fairen Vertrag zwischen den Parteien zu verhandeln.

 

Im Dezember 2020 wurde den Fraktionen im Rat der Stadt Bad Driburg noch während der laufenden Mediation ein Vertragsentwurf vom Gräflichen Park vorgelegt. Nach intensiver Diskussion unter Abwägung aller bekannten Faktoren (durchsetzbare Kurtaxe, realistische Höhe der Kurbeitragseinnahmen insgesamt, Haushaltslage der Stadt Bad Driburg u.v.m) lehnten alle Fraktionen "einstimmig und ohne Enthaltung!" diesen Vertragsentwurf im Haupt- und Finanzausschuss ab. In Kenntnis eines bevorstehenden Mediationtermins wurde die Verwaltung mit gleichem Beschluss beauftragt, die Gespräche mit dem Ziel einer Einigung fortzuführen. Einen aus der Sicht der politischen Fraktionen unvorteilhaften Vertrag abzulehnen und der Auftrag, weitere Verhandlungen zu führen, darf man durchaus als legitim und nicht "unüblich" betrachten.

 

Umso mehr befremdet es die Fraktionen, wenn am Tag der Mediation während des Verfahrens eine Umzäunung des Gräflichen Parks aufgebaut wird, mit der Drohung, die Nebeneingänge des Parks am 4.1.2021 zu schließen und lediglich den Haupteingang an der Brunnenstraße geöffnet zu lassen. Gleichzeitig wurden weitere Kliniken des Standorts durch Zäune in ihrem Betrieb massiv eingeschränkt. Ist an dieser Stelle die Frage erlaubt, ob dieses Gebaren auch als "Erpressung und Einschüchterungsversuch" bezeichnet werden darf? 
 

Dennoch halten es die Fraktionen für richtig, die Verhandlungen fortzusetzen. Der Kurpark ist ein wichtiger Standort- und Wirtschaftsfaktor für unsere Stadt. Einig sind sich die politischen Akteure jedoch auch, dass in jeder Krise eine Chance liegen kann.  Daher kann der Erhalt des Parks um "jeden Preis" nicht im Sinne einer guten Stadtentwicklung sein. Erpressen lassen sich die Fraktionen, eigentlich Verhandlungspartner "auf Augenhöhe", jedenfalls nicht.

 

Die Fraktionen: CDU, SPD, DIE GRÜNEN, ÖDP, FDP + UWG



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