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GRÜNE reichen Aaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Deppe ein

Streit um Grundstücksverkauf in Reelsen

Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Bad Driburg hat beim Kreis Höxter Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Burkhard Deppe eingereicht. Anlass ist die geplante Veräußerung der städtischen Grundstücke Flurstück 487 (Baugrundstück) am Milanweg in Reelsen und der angrenzenden öffentlichen Grünfläche Flurstück 575 am Fischreiherweg. DIE GRÜNEN sehen darin klare Rechtsverstöße, Kompetenzüberschreitungen und eine Missachtung von Gremienbeschlüssen.

Konkret plant der Bürgermeister, das Baugrundstück 487 gemeinsam mit dem Flurstück 575 an einen einzelnen Interessenten zu verkaufen. Dies soll ohne die öffentliche Ausschreibung geschehen, die die städtische Vergaberichtlinie für Bauplätze vorschreibt. Besonders kritisch sehen DIE GRÜNEN die Einbeziehung des Flurstücks 575: Dieses ist im Bebauungsplan als „öffentliche Grünfläche“ festgesetzt und somit kein Wohnbaugrundstück. Es fällt daher gar nicht unter die Vergaberichtlinie und darf nicht auf dieser Basis veräußert werden.

Erschwerend kommt hinzu, dass auf dieser Grünfläche, gemäß eines einstimmigen Beschlusses des Bezirksausschusses Reelsen, aus Dorfbudget-Mitteln ein Pavillon errichtet wurde. Der Aufbau erfolgte durch Anwohner in ehrenamtlicher Arbeit. Der geplante Verkauf würde den Abriss dieses Pavillons bedeuten, den der Bürgermeister bereits angekündigt hat. Dies alles ohne Not!

Denn: Es gibt Interessenten, die das Baugrundstück so kaufen würden wie es ist und damit Vorrang vor Bewerbern haben, die derartige „Extrawürste“ einfordern und offenbar sogar erhalten sollen.

Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN begründet ihre Beschwerde mit folgenden Hauptpunkten:

  • Verstoß gegen Vergaberichtlinie: Die unterlassene öffentliche Ausschreibung von Flurstück 487 widerspricht der Ratsrichtlinie.
  • Unzulässiger Verkauf der Grünfläche: Flurstück 575 ist kein Baugrundstück und darf überhaupt nicht nach der entsprechenden Richtlinie verkauft werden.
  • Missachtung von BZA-Beschluss und Ehrenamt: Die Verkaufsabsicht ignoriert den bindenden BZA-Beschluss und die ehrenamtliche Leistung der Bürger beim Pavillonbau.
  • Kompetenzüberschreitung: Der Verkauf einer öffentlichen Grünfläche und die Abweichung von der Ratsrichtlinie liegen nicht in der Kompetenz des Bürgermeisters, sondern erfordern einen Ratsbeschluss.
  • Untergrabung der Planungshoheit: Die Absicht, den Bebauungsplan erst nach dem Verkauf zu ändern, um die private Nutzung der Grünfläche im Nachhinein zu legalisieren, ist verfahrensrechtlich äußerst bedenklich und untergräbt die Entscheidungskompetenz des Rates.

„Öffentliches Eigentum darf nicht nach Gutsherrenart vergeben werden“, erklärt Fraktionssprecher Bernd Blome. „Es ist besonders gravierend, dass eine öffentliche Grünfläche quasi unter der Hand mitverkauft werden soll, für die die Vergaberichtlinie gar nicht gilt. Dies missachtet nicht nur den Beschluss des Bezirksausschusses Reelsen, sondern auch das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, die den Pavillon dort ehrenamtlich errichtet haben. Der Bürgermeister hat keinerlei Kompetenz, eine öffentliche Grünfläche ohne den Stadtrat zu verkaufen oder von Ratsrichtlinien abzuweichen!“

DIE GRÜNEN fordern die Kommunalaufsicht auf, die Rechtmäßigkeit des Vorgehens zu prüfen und den Bürgermeister anzuweisen:

  1. Die geplante Veräußerung der Grundstücke an den Interessenten sofort zu stoppen.
  2. Das Baugrundstück 487 nur nach den Regeln der Vergaberichtlinie (Veröffentlichung auf Homepage und Mitteilungsblatt, nur Wohnbaugrundstücke) zu vergeben.
  3. Von einer Veräußerung der öffentlichen Grünfläche 575 abzusehen, da hierfür keine Rechtsgrundlage besteht und dies einen Ratsbeschluss oder den Beschluss eines neuen Bebauungsplans erfordern würde.

Die Kommunalaufsicht soll nun für Rechtsklarheit sorgen und die Einhaltung der Regeln durch die Stadtverwaltung sicherstellen



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