
Breites Bündnis im Bundestag und Bundesrat beschließt Gewalthilfegesetz
Häusliche Gewalt gegen Frauen ist ein gravierendes Problem in Deutschland. Aktuellen Berichten zufolge wird nahezu täglich eine Frau oder ein Mädchen Opfer eines Femizids. Im Jahr 2023 wurden 938 Frauen und Mädchen Opfer von versuchten Femiziden, von denen 360 tödlich endeten. Diesen Taten gehen oft jahrelange häusliche Gewalt, Drohungen und Repressalien voraus. Deshalb ist es wichtig, dass Betroffene, die Hilfe suchen, Orte aufsuchen können, wo sie sich sicher fühlen und schnell Hilfe erhalten, um aus der Gewaltspirale herauszubrechen.
Um Betroffenen besseren Schutz und Unterstützung zu bieten, hat der Bundestag am 31. Januar 2025 das Gewalthilfegesetz verabschiedet. Dieses Gesetz schafft einen Anspruch auf Schutz und Beratung für Frauen und ihre Kinder, die von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffen sind. Es stellt sicher, dass Betroffene überall in Deutschland bedarfsgerechte Unterstützungsangebote wahrnehmen können.
Zentrale Punkte des Gesetzes sind:
Der Bundesrat hat am 14. Februar 2025 über dieses wichtige Gesetz entschieden. Nordrhein-Westfalen hat dem Gesetz zugestimmt. Damit machen wir deutlich: Der Schutz von Frauen und Mädchen hat Priorität, und es braucht klare gesetzliche Regelungen, um flächendeckend Hilfe zu gewährleisten.
Nun müssen die notwendigen Strukturen in NRW gestärkt werden. Denn jede Frau und jedes Mädchen hat das Recht, selbstbestimmt, ohne Angst, sicher und frei zu leben.
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