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Der Rechtstreit zwischen Marcus von Oeynhausen und der Stadt

Hat die Stadt geschludert und Fristen versäumt? Hat der Bürgermeister einen unerfahrenen Mitarbeiter mit einem komplizierten Vorgang betraut?

Der wievielte Rechtsstreit zwischen Marcus von Oeynhausen und der Stadt ist das eigentlich mittlerweile? Wir müssen uns doch mal die Zeit nehmen und nachzählen, wir oft die Stadt inzwischen von einem einzigen Bürger verklagt wurde.

Aber egal. Zunächst durften wir einer Ratssitzung beiwohnen, in der Bürgermeister Deppe langatmig und sichtbar gereizt alle Verantwortung für die möglichen Kosten für einen unsinnigen Nutzungsvertrag und dem daraus folgenden Rechtstreit von sich wies. Ein Vertrag für eine Quelle im Eggelandpark, deren Nutzungsrecht ja bei der Stadt lag und liegt. Eine teure Quelle, lediglich gedacht für ein Tretbecken - und einen Trinkwasserbrunnen, den es bis heute nicht gibt. Alle Vorwürfe seien unbegründet und alles andere als zutreffend.

Scharfe Angriffe fuhr Bürgermeister Deppe gegen diejenigen, die das Problem angesprochen hatten. Petra Flemming-Schmidt, Fraktionsvorsitzende der ÖDP, wurde sehr hart angegangen. Wir GRÜNE finden: völlig zu Unrecht! Schließlich hatten ÖDP und SPD ja einen klaren Fehler der Verwaltung gefunden.

Was nun den Bürgermeister während der Ratssitzung geritten hat, derart auf Attacke zu schalten, wissen wir nicht.Vielleicht erinnerte er sich an das Motto: „Angriff ist die beste Verteidigung.“

Letztlich ist das alles jedoch für die Sache unerheblich.

Folgendes bleibt bestehen, nämlich der „Hinweisbeschluss“ des Landgerichts Paderborn. Das Gericht sagt zur Beklagten, der Stadt Bad Driburg:

„Es bestehen aber Bedenken, ob sich die Beklagte auch in einem Irrtum befand, da sie sich etwaiges Wissen ihres Organvertreters (Beigeordneter Scholle) zurechnen lassen muss. Insoweit lassen die Ausführungen des Beigeordneten Scholle in seiner Stellungnahme vom 15.07.2021 jedenfalls den Schluss zu, dass zumindest Zweifel hinsichtlich der Tatsache bestanden, ob sich die Grunddienstbarkeit auf das Grundstück mit der Wiesenquelle bezog.

Die Anfechtung einer Willenserklärung ist jedoch ausgeschlossen, wenn sich eine zur objektiven Ungewissheit – was hier der Fall sein dürfte, da der „Irrtum“ durch Einsichtnahme des Grundbuchs vermeidbar war – führende Annahme später als unzutreffend erweist. Wer nämlich trotz bestehender Zweifel eine Willenserklärung abgibt, übernimmt das Risiko einer Fehleinschätzung.“

Ein wenig Juristen-Deutsch – zugegeben. Aber hier werden klar und deutlich die Verantwortlichkeiten benannt. Die Stadt muss sich das trotz bestehender Zweifel späte Handeln ihres Beigeordneten Scholle zurechnen lassen. Und der kannte irgendwann die Tatsache, dass er einen Nutzungsvertrag mit Marcus von Oeynhausen über eine Quelle abgeschlossen hatte, die in Wirklichkeit der Stadt gehörte – inklusive Nutzungsrecht.

Wir GRÜNE hätten uns auf der Sitzung mehr selbstkritische Fehleranalyse von Beigeordnetem und Bürgermeister gewünscht und weniger Schuldzuweisung an alle anderen - nur nicht sich selbst.

Aber wir gestehen Herrn Scholle zu, dass er neu und wahrscheinlich ziemlich unerfahren ist. Obwohl – als Volljurist dürfte ihm eine solche Panne eigentlich nicht unterlaufen.



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